Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sachsenweger

 

gültig seit 01.01.2024 

Für sämtliche Geschäfte mit den Kunden von Sachsenweger gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils aktuellsten Fassung.

 

§1 Allgemeines


Sachsenweger übernimmt für Augenoptik-Geschäfte und optische Betriebe die Dienstleistung "Einarbeiten von Brillengläsern in Brillenfassungen" nach Auftragsformular. Mit Erteilung eines solchen Auftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sachsenweger in der jeweils aktuellsten Fassung an.


§2 Geschäftszeiten


Die Geschäftszeiten von Sachsenweger sind:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.


§3 Vorbereitung des Auftrags durch den Auftraggeber


Vor Auftragserteilung obliegt dem Auftraggeber die Qualitätskontrolle der zur Bearbeitung einzuschickenden Gläser und Fassungen (hinsichtlich Glasoberfläche, Beschichtung, Werten etc.).

Der Auftraggeber übernimmt die Kontrolle des einzuschickenden Materials hinsichtlich der Durchführbarkeit des Einschleifauftrags. Dies beinhaltet z.B. die Überprüfung der Mindestranddicke bei Nylor-Brillen (2 mm) oder die Durchführbarkeit von Verglasungen bei stark gewölbten Brillengläsern und zugehörigen Fassungen. Bereits von Kunden getragene Brillen müssen aus Hygienegründen gereinigt eingesandt werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Bearbeitung des Auftrags benötigte spezielle Einzelteile (z.B. Schmuckschrauben) direkt mit dem Auftrag an Sachsenweger einzusenden.

Dem Auftraggeber obliegt es zudem, die zum Auftrag gehörenden Teile sorgfältig zu verpacken. Brillenfassungen sind dabei in Hartschalenetuis zu verpacken. Treffen nicht derart verpackte Aufträge beschädigt in bei Sachsenweger ein, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz durch Sachsenweger.
 

§4 Auftragserteilung


Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der auf dem Verglasungsauftragsformular von Sachsenweger gemachten Angaben.

Es werden nur Aufträge bearbeitet, die mit dem vollständig ausgefüllten Verglasungsauftragsformular von Sachsenweger eingesandt werden. Dieses Formular steht auf der Homepage www.sachsenweger.de kostenlos als PDF-Dokument zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung. Bei Bedarf kann eine Papierversion bei Sachsenweger angefordert werden.

Bei Aufträgen, die nicht mit diesem Formular eingesandt werden, übernimmt die Einschleifwerkstatt Sachsenweger keine Haftung für die Richtigkeit der Bearbeitung.


§5 Bruchrisiko und Schadenersatz


Sachsenweger übernimmt das Bruchrisiko für den Zeitraum der Bearbeitung in ihren Werkstatträumen.

Im Schadensfall übernimmt Sachsenweger den Betrag des Glaslieferscheins abzüglich 50% Werkstattbruch, sowie Ihres Rabattes bei dem jeweiligen Glaslieferant.

Schadenersatz leistet die Einschleifwerkstatt Sachsenweger dabei ausdrücklich nicht für:

  • Bohr- und Nylorbrillen mit dem Index 1,5 und 1,74.

  • Materialfehler und Oberflächenfehler an den eingesandten Einzelteilen (siehe §3).

  • Bohr- und Nylorbrillen mit phototropen Brillengläsern mit Brechungsindex 1,54;1,55 und 1,56.

  • Bohr- und Nylorbrillen mit einer Randdicke von unter 2 mm (siehe §3).

  • Zentrierfehler durch nicht schriftlich auf dem Verglasungsauftragsformular von Sachsenweger festgehaltene Zentrierdaten, wie z.B. handgemalte Zentrierkreuze, die ein eindeutiges Ablesen von Zentrierdaten nicht zulassen. Alle relevanten Daten müssen auf dem Verglasungsauftrag deutlich vermerkt sein.
Auftretende Schäden an bereits getragenen Kundenfassungen und –gläsern, die trotz sorgfältiger Bearbeitung in der Einschleifwerkstatt Sachsenweger auftreten (z.B. Schäden an Gläsern durch Demontage zur Formerfassung bei Erneuerung eines Einzelglases, durch Lösen von UV-Kleber, Schäden an getragenen Fassungen und betagten Fassungsteilen bei Wiederverglasung, kalte Lötstellen an neuen oder gebrauchten Fassungen).

  • Umschliffe jeglicher Art.

  • Holzbrillen jeglicher Art. 
  • Bambus- oder Papierbrillen.

  • Sowie bei Inlinefassungen (Metallbrillen "Nylor" ohne Schließblock).

  • Sportbrillen (mit Spezial- und/oder Lentischliff) und Nylorbrillen mit Polarisationsfilter.


§6 Bearbeitung der Aufträge


Die Zentrierung der Brillengläser erfolgt ausschließlich nach Kastenmaß.


Bei Gleitsichtgläsern gilt das Fernkreuz.


Wird bei Einstärkengläsern auf dem Verglasungsauftragsformular keine Höhe angegeben, schleift Sachsenweger diese mittig ein.
Aufträge mit bereits vom Auftraggeber vorgerandeten Brillengläsern werden von Sachsenweger generell nicht angenommen.

 

§7 Liefer- und Bearbeitungszeiten


Die Bearbeitung der in der Einschleifwerkstatt von Sachsenweger eingetroffenen Aufträge erfolgt schnellstmöglich. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Einzelaufträge beträgt ein bis drei Werktage im Rahmen der Geschäftszeiten (siehe §2), ohne Lieferzeiten seitens der Zustelldienste.

Bestehen hinsichtlich der Fertigstellung eines Einzelauftrags davon abweichende Terminwünsche, müssen diese bereits vor Auftragserteilung und vor dem Versand an Sachsenweger gesondert telefonisch angemeldet werden. Sachsenweger prüft dann die Durchführbarkeit des Terminwunsches und stimmt das weitere Vorgehen mit dem jeweiligen Auftraggeber ab. Zusätzlich muss der Auftraggeber seinen Sonderterminwunsch auf dem Verglasungsauftragsformular vermerken. Dabei übernimmt Sachsenweger jedoch keine Gewähr für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen, auch nicht bei Sonderterminwünschen.

 

§8 Versand und Transport


Sachsenweger garantiert die sorgfältige Verpackung der bearbeiteten Aufträge. Diese verlassen die Werkstatt stets in einwandfreiem Zustand.
Ist trotz dieser sorgfältigen Verpackung und gleichzeitiger Unversehrtheit des Paketes die Ware auf dem Transportweg beschädigt worden, übernimmt Sachsenweger keine Haftung.

Die Rücksendung der bearbeiteten Aufträge an den Auftraggeber (d.h. an das Augenoptik-Geschäft) erfolgt ausschließlich über den Zustelldienst GO! Express & Logistics GmbH (GO!). Alle Sendungen die mit GO! verschickt werden treffen am nächsten Werktag bis 12 Uhr beim Auftraggeber (d.h. das Augenoptik-Geschäft) wieder ein. Sachsenweger übernimmt für die Einhaltung der Lieferzeiten durch GO! keine Gewähr. Die von Sachsenweger über GO! versandten Pakete sind generell bis maximal Euro 500,- versichert für den Fall, dass Verlust oder Beschädigungen am Paket auftreten, während sich die Sendung in der Obhut von GO! befindet. Ist bei der Zustellung eine Beschädigung am Paket erkennbar, ist der Empfänger (d.h. das Augenoptik-Geschäft) verpflichtet, diese sofort gegenüber dem GO!-Zusteller anzuzeigen. Hierzu genügt es, eine Schadensbeschreibung bei Quittierung des Empfangs vorzunehmen. Versäumt es der Empfänger, seiner Kontrollpflicht nachzukommen, muss angenommen werden, dass das Paket in einem ordnungsgemäßen, unversehrten Zustand zugestellt wurde.

Erfolgen Abholung und Rückversand auf Wunsch des Auftraggebers (d.h. des Augenoptik-Geschäfts) in der Pendeltransportbox, gelten für den Zeitraum, in dem sich die Box in der Obhut von GO! befindet, die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der GO! Express & Logistics GmbH (einzusehen unter www.general-overnight.com).

Die Pendeltransportbox ist Eigentum von Sachsenweger.

Die Erteilung eines Abholauftrags durch den Auftraggeber (d.h. das Augenoptik-Geschäft) muss schriftlich (per Fax) über das entsprechende Formular (kostenloser Download unter www.einschleifwerkstatt.de) erfolgen.

Geht der Abholauftrag werktags (Montag bis Freitag) bis 14:00 Uhr bei Sachsenweger ein, wird die Pendeltransportbox noch am selben Tag bis spätestens 18:00 Uhr durch GO! im Augenoptik-Geschäft abgeholt (ausgeschlossen höhere Gewalt wie z.B. Witterung, Streik, behördliche Hindernisse usw.).

Nach Eintreffen der Pendeltransportbox bei Sachsenweger am darauf folgenden Werktag (ausgeschlossen höhere Gewalt, s.o.) wird der Einschleifauftrag umgehend bearbeitet und verlässt die Einschleifwerkstatt Sachsenweger innerhalb von ein bis drei Werktagen wieder in der Pendeltransportbox zum Auftraggeber.

Wünscht der Auftraggeber (d.h. das Augenoptik-Geschäft) eine Express-Bearbeitung eines Einschleifauftrages, so muss dies auf dem Verglasungsauftragsformular (siehe §4) in dem dafür vorgesehenen Feld zwingend angekreuzt sein. Hierbei handelt es sich um einen Terminwunsch des Auftraggebers. Es besteht kein Anspruch auf Durchführbarkeit einer Express-Bearbeitung seitens Sachsenweger  Gegen den in der jeweils aktuellen Preisliste genannten Aufpreis pro Verglasungsauftrag/Brille erfolgen Bearbeitung und Rückversand zum Auftraggeber noch am selben Tag des Eintreffens bei Sachsenweger. Ausgeschlossen ist höhere Gewalt (z.B. Strom- und/oder Maschinenausfall, Krankheit usw. bei Sachsenweger bzw. Witterung, Streik, behördliche Hindernisse usw. bei GO!). Ist es Sachsenweger nicht möglich, trotz einer ausdrücklich gewünschten Express-Bearbeitung den Auftrag noch am selben Tag zum Auftraggeber zurückzusenden, erfolgt keine Berechnung des Preisaufschlags und der Auftrag verlässt am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) in der Pendeltransportbox Sachsenweger.

 

§9 Beanstandungen


Mängel an den von Sachsenweger verglasten Aufträgen, die objektiv nicht auf dem Transportweg (siehe §8) entstanden sind, sind vom Auftraggeber sofort nach Erhalt der Ware gegenüber Sachsenweger telefonisch und schriftlich anzuzeigen. Dabei muss die beanstandete Brille mit eingesandt werden. In Absprache mit dem Auftraggeber entscheidet Sachsenweger, ob und wie der angezeigte Mangel im jeweiligen Fall behoben wird.
Hat der Auftraggeber die Brille bereits an den Endverbraucher abgegeben, erlischt damit der Anspruch auf Nachbesserung oder Behebung von Mängeln durch Sachsenweger.


§10 Preise


Alle Angaben auf der Preisliste (jeweils in der aktuellsten Fassung) von Sachsenweger verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuelle Preisliste ist auf Anfrage bei Sachsenweger erhältlich.

 

§11 Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen


Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel im wöchentlichen Rhythmus.


Die Rechnungen der Einschleifwerkstatt sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug. Bei Lastschrifteinzug werden 2% Skonto gewährt.
Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die Einschleifwerkstatt vor, Mahnkosten in Höhe von 15,- € zu verlangen sowie weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten bzw. nur gegen Nachnahme zu versenden.

 

§12 Gültigkeit


Die AGBs von Sachsenweger gelten immer in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Ältere Fassungen verlieren bei Erscheinen neuerer Fassungen ihre Gültigkeit.